Britische Teil 1 Yachtregistrierung

Brexit-Update!

Die Registrierung von Teil 1 in Großbritannien in Bezug auf den Brexit scheint sehr verwirrend zu sein.

  1. Kann ich nach dem Brexit noch eine UK Part 1-Registrierung verwenden?
  2. Gibt es jetzt Einschränkungen für die Registrierung von Teil 1 in Großbritannien in Bezug auf den Brexit, wenn Sie damit in der EU segeln?
  3. Muss ich die EU alle 18 Monate verlassen, wenn mein Boot eine UK Part 1-Registrierung hat?

Die Antworten sind einfach:

  1. JA, Sie können die britische Teil-1-Registrierung in jedem Land der Europäischen Union nach dem Brexit problemlos verwenden.
  2. NEIN, für Vergnügungsyachten mit einer UK Part 1-Registrierung gibt es in der Europäischen Union nach dem Brexit KEINE Einschränkungen. Es ist in jedem Land der Welt gültig. Sie müssen NICHT nach einiger Zeit die EU verlassen
  3. NEIN, die 18-Monats-Regel gilt NUR in Bezug auf die Mehrwertsteuer. Wenn die Mehrwertsteuer für eine Yacht NICHT bezahlt wurde, können Sie die Zahlung der Mehrwertsteuer vermeiden, indem Sie die EU für einen Tag verlassen und später wiederkommen. Die 18-Monats-Regel hat NICHTS mit dem Registrierungstyp zu tun.

P.S. Diese 18-Monats-Regel gilt für alle weltweit registrierten Yachten, auch wenn sie in der EU registriert sind.

Mit einer britischen Teil 1 Yachtregistrierung dürfen Sie die britische Flagge auf Ihrem Boot oder Ihrer Yacht einsetzen. Dies ist die prestigeträchtigste Bootsregistrierung der Welt. Diese Bootsregistrierung wird von fast allen Schifffahrtsbehörden rund um die Welt mit der Klasse AA bewertet. Außerdem ist die britische Flagge hoch angesehen und bekannt.

Wir bieten auch Bootsregistrierungen, die unter anderen Staatsangehörigkeiten registriert sind, an. Wie z.B. die hoch angesehene niederländische weltweite Registrierung und die polnische Bootsregistrierung. Wenn Sie nur einen Eigentumsnachweis brauchen, können Sie die niederländische EU ICP Light-Registrierung wählen. Sie können Bootsregistrierungen vergleichen, um zu sehen, welche Bootsregistrierung Ihren Anforderungen entspricht.

Vorteile einer britischen Teil 1 Yachtregistrierung

  • Gültig in allen Ländern der Welt
  • Auch wenn Sie keinen europäischen Pass haben, können wir Ihnen diese Bootsregistrierung anbieten.
  • Verfügbar für private und kommerzielle Boote
  • Verlängerung erst nach 5 Jahren
  • Keine Beschränkung der Länge des Bootes (auch wenn Ihr Boot mehr als 24 Meter lang ist)
  • Schnelle Registrierung innerhalb von 3-4 Wochen
  • Ultraschnelles Verfahren von nur 3 Tagen verfügbar (gegen Aufpreis)
  • Online-Registrierungsverfahren

Wie funktioniert es?

Brauchen Sie eine britische Teil 1 Yachtregistrierung? Die BlueWater Registration Services kann den Registrierungsantrag problemlos für Sie einreichen. Da wir komplett auf Englisch kommunizieren, bedienen wir Kunden aus der ganzen Welt.

Wenn Sie eine britische Teil 1 Yachtregistrierung beantragen, müssen Sie einfach nur einige Schritte in unserem Online-Registrierungsverfahren befolgen. Wenn wir die erforderlichen Dokumente erhalten haben, werden wir Ihre Informationen einreichen, um die britische Teil 1 Yachtregistrierung zu beantragen. Nach Abschluss erhalten Sie Ihre Bootsregistrierung per Overnight-Kurier.

Ich habe keinen europäischen Pass

Jeder kann eine britische Teil 1 Yachtregistrierung erhalten. Wenn Sie keinen europäischen Pass besitzen, können wir trotzdem eine britische Teil 1 Yachtregistrierung für Sie beantragen. Es ist notwendig, dass das Eigentum am Boot in Großbritannien liegt. Dies kann durch die Gründung einer britischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter Ihrem Namen und deren einziger Eigentümer Sie sind geschehen. Bei der Registrierung einer britischen Teil 1 Registrierung nutzen wir nur eine neue britische Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die von uns für Sie gegründet wird. Wir akzeptieren keine bestehenden Gesellschaften. Die BlueWater Registration Services arrangiert das gesamte Verfahren.

Nachdem wir Ihre neue britische Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet haben, erstellen wir einen Kaufvertrag zur Übertragung des Eigentums an Ihrem Boot, Ihrer Yacht oder Ihrem Jetboot auf Ihre neue britische Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Auf diese Weise liegt das Eigentum an Ihrem Boot nun in Großbritannien.

Bitte beachten Sie, dass das Unternehmen, dessen einziger Eigentümer Sie sind, nicht aktiv ist und sie somit keine Steuern bezahlen müssen oder irgendwelche anderen Verpflichtungen haben. Wir arrangieren alles für Sie! Sie brauchen noch nicht mal ein britisches Bankkonto. Da wir eine erfahrene Firma sind, was die britische Teil 1 Registrierung betrifft, haben wir dieses gesamte Verfahren systematisch ausgearbeitet und ein einfaches Online-Registrierungsformular verfügbar gemacht.

Wenn Sie irgendwelche Zweifel haben, lesen Sie bitte das Feedback, das wir von zufriedenen Kunden aus der ganzen Welt erhalten haben. Ihre persönlichen Erfahrungen mit unserem Unternehmen können Sie unten auf dieser Seite nachlesen (verifizierte Referenzen von TrustPilot)..

Ich habe einen europäischen Pass

Sie haben einen europäischen Pass? Dann sind wir immer noch verpflichtet, für Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Großbritannien zu gründen. Diese Art der Bootsregistrierung erfolgt immer auf den Namen und die Adresse des Unternehmens, und das Unternehmen ist immer der eingetragene Eigentümer des Bootes.

Bitte beachten Sie, dass wir keine bereits gegründeten Unternehmen akzeptieren, um sie der britischen Teil 1 Registrierung zuzuweisen. Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Großbritannien ist in den ausgewiesenen Preisen enthalten.

Required documents boat registration

Wie lange dauert es, bis man die britische Teil 1 Registrierung bekommt?

Wenn Sie eine britische Teil 1 Yachtregistrierung über unser Online-Registrierungsverfahren beantragen, dann liegt der Zeitraum von der Beantragung bis zur tatsächlichen Bootsregistrierung bei 3-4 Wochen.

Sie brauchen die britische Teil 1 Registrierung schneller? Dann können Sie unseren ultraschnellen Registrierungsservice nutzen. Mit diesem Service erhalten Sie Ihre britische Teil 1 Bootsregistrierung in nur 3 Arbeitstagen. Aufgrund der zusätzlichen Kosten berechnen wir für diesen Service einen Aufpreis.

Wieviel kostet eine britische Teil 1 Registrierung?

Die gesamte britische Teil 1 Yachtregistrierung kostet 995,- Euro. Wenn Sie ein ultraschnelles Verfahren brauchen, müssen wir € 400,- extra berechnen für zusätzliche Kosten, die die Registrierung mit sich bringt.

Die Jahresgebühr für die Betreuung des Unternehmens, die Einreichung von Dokumenten und die obligatorische britische Adresse und Vertretung beträgt € 325,-.

Die ausgewiesenen Preise beinhalten alle unsere Services wie z.B.:

  • Bearbeitung Ihres Registrierungsantrags
  • Erfolgreicher Abschluss und Betreuung des britischen Teil 1 Registrierungsverfahrens
  • Gründung der britischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung und alle zusätzlichen Kosten
  • Erstellung eines neuen Kaufvertrags
  • Korrespondenz mit den britischen Behörden
  • Registrierungsunterlagen
  • Britische Steuern und Gebühren
  • Now and future company fees
  • Obligatorische britische Adresse und Vertretung
  • Versandkosten per Overnight-Kurier

Welche Dokumente werden für die britische Teil 1 Bootsregistrierung benötigt?

Während des Online-Registrierungsverfahrens für eine britische Teil 1 Bootsregistrierung benötigen wir die folgenden Dokumente:

  1. Identität aller Aktionäre
  2. Adressnachweis aller Aktionäre
  3. Identität aller Direktoren
  4. Adressnachweis aller Direktoren
  5. Tonnage-Schein, der von einem zugelassenen Prüfer ausgestellt wird (suchen Sie einen in Großbritannien zugelassenen Bootsprüfer)
  6. Wenn Ihr Boot länger als 24 Meter ist, benötigen wir einen ITC69-Tonnage-Schein.
  7. Bei gewerblicher Nutzung Ihres Bootes benötigen wir außerdem ein Kodierungszertifikat des Prüfers.
  8. Im Fall einer früheren Registrierung benötigen wir eine Kopie des Löschungsdokuments
  9. Eigentumsnachweis der letzten 5 Jahre

Bitte beachten Sie, dass all diese Dokumente auf Englisch verfasst sein müssen. Wenn die Dokumente nicht auf Englisch sind, muss eine Übersetzung dieser Dokumente geliefert werden. Das kann durch Sie, den Yacht-Besitzer oder durch einen offiziellen Übersetzer geschehen.

AIS & MMSI-Funklizenzservice

Falls Sie auch eine AIS- & MMSI Funklizenz einschließlich AIS-, MMSI-Nummer und Rufzeichen benötigen, können wir Ihnen diese innerhalb von nur 1 Arbeitstag zur Verfügung stellen. Die Kosten dafür betragen € 250,- und sie kann einfach und komplett online beantragt werden. In Kombination mit einer Bootsregistrierung profitieren Sie von einem Rabatt von € 100,-. Lesen Sie mehr über unseren AIS- & MMSI-Funklizenzservice.

Einige Zusatzinformationen über die britische Teil 1 Registrierung

  • Die Yacht und die britische Gesellschaft mit beschränkter Haftung müssen einen EINDEUTIGEN Namen haben. Beim Ausfüllen des Antrags werden Sie gebeten, 3 eindeutige Namen zu beantragen. Die Behörden werden dies prüfen und feststellen, welcher Name verfügbar ist.
  • Wenn der Yachteigentümer die jährliche Gebühr für die Betreuung des Unternehmens, die Einreichung von Dokumenten und die Adresse nicht bezahlt, wird das Unternehmen gekündigt, wodurch auch die britische Teil 1 Yachtregistrierung sofort und ohne vorherige Ankündigung beendet wird.
  • Der Yachteigner hat die volle Berechtigung, mit seiner Yacht unter britischer Flagge zu segeln, da seine Yacht offiziell britisch sein wird. Die Yachtregistrierung ist auf der ganzen Welt gültig!
  • Die Kosten für die Beendigung der britischen Teil 1 Yachtregistrierung betragen € 350. Dies kann innerhalb weniger Tage erfolgen.
  • Die britische Teil 1 Yachtregistrierung läuft nie ab. Nur einmal alle 5 Jahre muss sie erneut bestätigt werden, um für die nächsten 5 Jahre verlängert zu werden. Die BlueWater Registration Services wird sich um die erneute Bestätigung kümmern.
  • Wir akzeptieren keine britischen Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die vom Yachteigner selbst gegründet wurden.
  • Wenn Ihre Yacht keine CE-Zertifizierung hat, kann sie trotzdem problemlos mit der britischen Teil 1 Yachtregistrierung registriert werden.

Verfahren zur Registrierung

  • Füllen Sie unser Online-Formular aus und laden Sie alle relevanten Dokumente hoch
  • Wir prüfen Ihre Unterlagen und senden Ihnen unsere Rechnung, die mit jeder gängigen Kreditkarte oder per Banküberweisung bezahlt werden kann.
  • Wir stellen Ihnen den neuen Kaufvertrag zur Verfügung, den Sie unterschreiben müssen.
  • Die Registrierung Ihres Bootes unter britischer Flagge beginnt! Sie erhalten Ihre Registrierungsbescheinigung per Overnight-Kurier

Vertrauenswürdige Firma mit verifizierten Referenzen

Bitte beachten Sie, dass wir ein erfahrenes Unternehmen für die Registrierung von Booten sind, das seit mehr als 10 Jahren tätig ist. Wir bedienen Kunden aus der ganzen Welt. Wenn Sie irgendwelche Zweifel haben, lesen Sie bitte das Feedback, das wir von zufriedenen Kunden aus der ganzen Welt erhalten haben. Ihre persönlichen Erfahrungen mit unserem Unternehmen können Sie unten auf dieser Seite nachlesen (verifizierte Referenzen von TrustPilot).

Was unsere Kunden über uns sagen